AGB (Allgemeine Geschäftsbedingung)

des Alma Park Gelsenkirchen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Alma-Park GmbH, Almastraße 39, 45886 Gelsenkirchen

Stand: 17.08.2026

1. Vertragsgrundlagen

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Alma-Park GmbH, Almastraße 39, 45886 Gelsenkirchen (nachfolgend „Alma Park“), und ihren Kunden, Mitgliedern und sonstigen Nutzern, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Sie gelten insbesondere für die Nutzung der Einrichtungen, Freizeitaktivitäten, Veranstaltungen, gastronomischen Angebote und sonstigen Leistungen des Alma Parks.

Zum Leistungsangebot gehören insbesondere:

  • Lasertag

  • Kartfahren

  • Poolball

  • Soccer

  • Paintball

  • Escape Rooms

  • Arrowtag

  • Bubbleball

  • Minigolf

  • Trampolinpark

  • Axtwerfen

  • Pixel Games

  • Virtual Reality

  • Sportsbar und Gastronomie

  • Kindergeburtstage

  • Schulklassenangebote

  • Firmenveranstaltungen

  • Junggesellenabschiede

  • Gruppenveranstaltungen

  • Action Pässe und sonstige Kombinationsangebote

Die jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung des gebuchten Produkts ist Bestandteil des Vertrages.

Eigene Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern der Alma Park ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

Der Alma Park ist berechtigt, Einrichtungen, Aktivitäten, Betriebsbereiche, Spielabläufe, Öffnungszeiten und Nutzungsbedingungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen vorübergehend oder dauerhaft zu ändern, auszutauschen, einzuschränken oder einzustellen.

Sachlich gerechtfertigte Gründe sind insbesondere Sicherheitsanforderungen, technische oder bauliche Gründe, Wartungs- und Reparaturarbeiten, behördliche Vorgaben, Änderungen gesetzlicher Anforderungen, Personalausfälle, mangelnde Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder Betriebsmitteln, Veranstaltungen sowie sonstige betriebliche Erfordernisse.

Bei bereits gebuchten Leistungen bleiben die vereinbarten wesentlichen Leistungsmerkmale maßgeblich. Vorübergehende Einschränkungen einzelner Einrichtungen oder Aktivitäten sind zulässig, soweit die gebuchte Gesamtleistung hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Ein Anspruch auf den dauerhaften Fortbestand einer bestimmten Attraktion oder Einrichtung für zukünftige Buchungen besteht nicht.

1.2 Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen, Produkten, Preisen und verfügbaren Terminen auf Webseiten, in Buchungssystemen, Preislisten, Werbemitteln oder sonstigen Medien des Alma Parks stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Mit Abschluss eines Buchungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des jeweiligen Vertrages ab.

Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Buchungsbestätigung des Alma Parks, durch eine entsprechend gekennzeichnete automatisierte Buchungsbestätigung oder spätestens mit Beginn der Leistungserbringung zustande.

Eine lediglich technische Eingangsbestätigung stellt keine Annahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Buchungsbestätigung bezeichnet wird.

Der Alma Park ist bis zur Annahme berechtigt, Buchungsanfragen insbesondere aufgrund fehlender Kapazitäten, technischer oder organisatorischer Gründe, Sicherheitsanforderungen oder sonstiger betrieblicher Gründe abzulehnen.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der vollständige Buchungspreis mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

Der Alma Park ist berechtigt, die Nutzung gebuchter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zu verweigern.

Der Alma Park kann zur Feststellung der Identität oder zur Prüfung von Alters-, Teilnahme- oder Zugangsberechtigungen die Vorlage eines geeigneten amtlichen Lichtbildausweises verlangen.

Wird ein erforderlicher Nachweis nicht erbracht, kann der Zugang zu der betreffenden Aktivität verweigert werden. Ein Erstattungsanspruch besteht nicht, wenn der Kunde bei der Buchung auf die entsprechende Voraussetzung hingewiesen wurde oder diese aus der Leistungsbeschreibung bzw. den Nutzungsbedingungen hervorgeht.

Rabatte, Gutscheine, Sonderpreise, Aktionscodes, Mitgliedervorteile und andere Vergünstigungen sind nur miteinander kombinierbar, wenn dies ausdrücklich angegeben oder vom Alma Park bestätigt wurde.

1.3 Mitgliedskonten und Zugangsdaten

Soweit Nutzer ein Kundenkonto, Mitgliedskonto, Passwort, eine Mitgliedskarte oder andere persönliche Zugangsdaten erhalten, sind diese sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

Ein Verlust oder ein vermuteter Missbrauch ist dem Alma Park unverzüglich mitzuteilen.

Der Alma Park ist berechtigt, Zugangsdaten oder Mitgliedskarten bei Verdacht auf Missbrauch vorübergehend zu sperren.

1.4 Minderjährige

Für einzelne Aktivitäten gelten besondere Alters-, Größen-, Gewichts- oder sonstige Teilnahmevoraussetzungen.

Minderjährige dürfen Leistungen nur im Rahmen der für die jeweilige Aktivität geltenden Voraussetzungen und erforderlichen Einwilligungen oder Begleitungen durch Erziehungsberechtigte bzw. Aufsichtspersonen nutzen.

Der Alma Park ist berechtigt, einen geeigneten Altersnachweis zu verlangen.

Kann ein erforderlicher Alters-, Einwilligungs- oder sonstiger Nachweis nicht erbracht werden, kann die Teilnahme verweigert werden.

Die verantwortliche Begleit- oder Aufsichtsperson bleibt für die Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufsichtspflichten verantwortlich.

1.5 Stornierungen, Nichterscheinen und Teilnehmerzahl

Soweit für eine Leistung keine abweichenden Stornierungsbedingungen vereinbart oder bei der Buchung ausgewiesen wurden, räumt der Alma Park dem Kunden freiwillig die Möglichkeit ein, eine Buchung bis spätestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kostenfrei zu stornieren.

Die Stornierung muss in Textform, insbesondere per E-Mail, oder über eine vom Alma Park hierfür bereitgestellte Stornierungsfunktion erfolgen.

Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Stornierung beim Alma Park.

Nach Ablauf der jeweils geltenden kostenfreien Stornierungsfrist besteht grundsätzlich kein vertraglicher Anspruch auf eine kostenfreie Stornierung, Umbuchung oder Reduzierung.

Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen bleibt der vereinbarte Buchungspreis grundsätzlich geschuldet.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Alma Park kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gesetzlich anzurechnende ersparte Aufwendungen oder eine anderweitige Verwendung der reservierten Kapazitäten werden entsprechend berücksichtigt.

Eine Verringerung der gebuchten Teilnehmerzahl stellt grundsätzlich eine Teilstornierung dar. Erfolgt diese nach Ablauf der geltenden kostenfreien Stornierungsfrist, führt sie grundsätzlich nicht zu einer Reduzierung des vereinbarten Buchungspreises.

Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist ausschließlich nach vorheriger Zustimmung des Alma Parks und im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten möglich.

Zusätzliche Teilnehmer werden zu den hierfür vereinbarten bzw. zum Änderungszeitpunkt geltenden Preisen berechnet.

Für Gruppen, Veranstaltungen, Firmenkunden, Sonderveranstaltungen oder individuell erstellte Angebote können abweichende Stornierungs- und Änderungsbedingungen vereinbart werden. Diese gehen den allgemeinen Regelungen dieser Ziffer vor.

Kulanzregelungen des Alma Parks erfolgen freiwillig und ausschließlich für den jeweiligen Einzelfall. Auch wiederholte Kulanz begründet keinen Anspruch auf eine entsprechende Behandlung zukünftiger oder vergleichbarer Fälle.

1.6 Kein Widerrufsrecht bei termingebundenen Freizeitangeboten

Bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Dies betrifft insbesondere die Buchung von Freizeitaktivitäten, Action Pässen, Gruppenangeboten, Kindergeburtstagen, Firmenveranstaltungen, Events und sonstigen termingebundenen Leistungen.

Vom Alma Park freiwillig eingeräumte Stornierungs- oder Umbuchungsmöglichkeiten stellen kein gesetzliches Widerrufsrecht dar.

1.7 Eigentumsvorbehalt

Vom Alma Park verkaufte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Alma Parks.

1.8 Technische Fehler, Buchungsfehler und Nichtverfügbarkeit

Der Alma Park ist berechtigt, eine Buchung abzulehnen oder zu stornieren, wenn diese aufgrund eines technischen Fehlers, eines Systemfehlers, eines offensichtlichen Preis- oder Eingabefehlers, einer fehlerhaften Verfügbarkeitsanzeige, einer Doppelbuchung oder einer sonstigen bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Nichtverfügbarkeit zustande gekommen ist und eine Durchführung der Buchung für den Alma Park nicht möglich oder unzumutbar ist.

Der Alma Park wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren.

Soweit eine bereits geleistete Zahlung auf eine deshalb nicht erbrachte Leistung entfällt, wird diese unverzüglich erstattet.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsbestimmungen dieser AGB.


2. Nutzung der Einrichtungen

2.1 Hausordnung und besondere Nutzungsbedingungen

Der Alma Park ist berechtigt, für das gesamte Gelände sowie für einzelne Einrichtungen, Aktivitäten und Bereiche Hausordnungen, Sicherheitsregeln und besondere Nutzungsbedingungen aufzustellen.

Diese können insbesondere Regelungen zu Sicherheit, Kleidung, Schuhwerk, Schutzausrüstung, Verhalten, Spielablauf, Alters-, Größen- oder Gewichtsbeschränkungen sowie zum Schutz anderer Nutzer und Mitarbeiter enthalten.

Die jeweils geltenden Haus-, Sicherheits- und Nutzungsregeln sind von allen Nutzern einzuhalten.

2.2 Weisungsrecht

Das Personal des Alma Parks ist berechtigt, alle zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen und sicheren Betriebs erforderlichen Weisungen zu erteilen.

Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Bei Verstößen gegen Sicherheitsregeln, die Hausordnung, Anweisungen des Personals oder bei einem Verhalten, durch das andere Personen oder Einrichtungen gefährdet werden, ist der Alma Park berechtigt, die Teilnahme an einzelnen Aktivitäten oder den weiteren Aufenthalt im Alma Park vorübergehend oder dauerhaft zu untersagen.

Beruht der Ausschluss auf einem vom Nutzer zu vertretenden Verhalten, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Eintritts- oder Buchungspreises.

Weitergehende Ansprüche des Alma Parks bleiben unberührt.

2.3 Zahlungsarten

Der Alma Park ist berechtigt, für einzelne oder sämtliche Einrichtungen bestimmte Zahlungsarten festzulegen oder einzelne Zahlungsarten auszuschließen.

Ein Anspruch auf die Möglichkeit einer bestimmten Zahlungsart besteht nicht.

2.4 Leistungsumfang und Nutzung des Action Passes

Der Action Pass berechtigt während des gebuchten Nutzungszeitraums zur Nutzung der in der jeweiligen Produktbeschreibung enthaltenen Aktivitäten im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten, der jeweiligen Betriebsbereitschaft und der geltenden Nutzungsbedingungen.

Der Action Pass stellt ein zeitlich begrenztes Kombinationsangebot aus verschiedenen Freizeitaktivitäten dar. Die einzelnen enthaltenen Aktivitäten sind grundsätzlich Bestandteile des Gesamtangebots und stellen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine jeweils einzeln garantierten Leistungen dar.

Die Nutzung einer Aktivität setzt die Einhaltung sämtlicher für diese Aktivität geltenden Alters-, Größen-, Gewichts-, Sicherheits-, Bekleidungs-, Ausrüstungs- und sonstigen Teilnahmevoraussetzungen voraus.

Erfüllt ein Nutzer diese Voraussetzungen nicht, besteht kein Anspruch auf Nutzung der betreffenden Aktivität und grundsätzlich auch kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Action-Pass-Preises.

Der Action Pass vermittelt insbesondere keinen Anspruch darauf,

  • sämtliche enthaltenen Aktivitäten tatsächlich nutzen zu können,

  • eine bestimmte Aktivität zu einem bestimmten Zeitpunkt nutzen zu können,

  • sämtliche Aktivitäten innerhalb des gebuchten Zeitraums einmal vollständig zu absolvieren,

  • Aktivitäten in einer bestimmten Reihenfolge zu nutzen,

  • einzelne Aktivitäten mehrfach nutzen zu können,

  • eine bestimmte Mindestanzahl an Fahrten, Spielen, Runden oder Durchgängen zu erreichen,

  • eine bestimmte Spiel- oder Fahrtdauer einer einzelnen Aktivität zu erhalten,

  • ohne Wartezeit Zugang zu einer Aktivität zu erhalten oder

  • eine bestimmte Attraktion exklusiv oder gemeinsam nur mit der eigenen Gruppe zu nutzen.

Die Nutzung sämtlicher Aktivitäten erfolgt nach Verfügbarkeit und Kapazität.

Insbesondere bei hoher Auslastung können Wartezeiten entstehen.

Wartezeiten sowie notwendige Einweisungs-, Sicherheits-, Umkleide-, Wechsel-, Vorbereitungs- und Rüstzeiten sind Bestandteil des Aufenthalts und führen grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung der gebuchten Nutzungsdauer.

Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, seine verfügbare Nutzungszeit unter Berücksichtigung möglicher Wartezeiten und der von ihm gewünschten Aktivitäten einzuteilen.

Nicht oder nur teilweise genutzte Zeit verfällt mit Ablauf des gebuchten Zeitfensters.

Ein verspätetes Erscheinen des Kunden führt grundsätzlich weder zu einer Verschiebung noch zu einer Verlängerung des gebuchten Nutzungszeitraums und begründet keinen Anspruch auf vollständige oder anteilige Erstattung.

Auch das freiwillige vorzeitige Beenden des Aufenthalts oder der Verzicht auf einzelne Aktivitäten begründet grundsätzlich keinen Erstattungsanspruch.

Verfügbarkeit von Attraktionen und Einschränkungen des Leistungsangebots

Ein Anspruch auf die uneingeschränkte und durchgehende Verfügbarkeit sämtlicher im Action Pass enthaltener Attraktionen besteht nicht.

Einzelne Attraktionen, Anlagen oder Bereiche können insbesondere aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen, Wartungs- oder Reparaturarbeiten, technischen Störungen, Software- oder Systemproblemen, erforderlichen Updates, behördlichen Anordnungen, Personalausfällen, Kapazitätssteuerung, Veranstaltungen oder sonstigen sachlich gerechtfertigten betrieblichen Erfordernissen vorübergehend eingeschränkt, verändert oder vollständig geschlossen werden.

Eine vorübergehende Einschränkung oder Nichtverfügbarkeit einzelner Attraktionen begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf vollständige oder anteilige Erstattung, Minderung, Verlängerung der Nutzungszeit, Ersatzleistung, Gutschein oder sonstige Entschädigung, sofern der Action Pass insgesamt weiterhin in zumutbarer Weise genutzt werden kann und ein wesentlicher Teil des vereinbarten Freizeitangebots zur Verfügung steht.

Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Nutzer eine bestimmte einzelne Attraktion persönlich als Hauptgrund für seinen Besuch angesehen hat, sofern die Verfügbarkeit dieser einzelnen Attraktion nicht ausdrücklich als wesentliche oder alleinige vertragliche Leistung garantiert wurde.

Die bloße Nennung oder Darstellung einer Attraktion als Bestandteil eines Kombinationsangebots beinhaltet keine Garantie ihrer störungsfreien oder jederzeitigen Verfügbarkeit während des gesamten Aufenthalts.

Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt, wenn die vertragsgemäße Nutzung des Action Passes insgesamt wesentlich beeinträchtigt oder unmöglich wird.

Nicht im jeweils gebuchten Action Pass enthaltene Zusatzleistungen, Upgrades, Verbrauchsmaterialien, vorgeschriebene persönliche Ausrüstung oder sonstige kostenpflichtige Leistungen sind gesondert zu bezahlen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

2.5 Betriebsunterbrechungen einzelner Aktivitäten

Der Alma Park ist berechtigt, eine laufende Aktivität aus Sicherheitsgründen oder aus technischen oder betrieblichen Gründen jederzeit vorübergehend zu unterbrechen.

Kurzzeitige Unterbrechungen führen grundsätzlich nicht zu einem Anspruch auf Erstattung, Verlängerung oder Wiederholung.

Soweit eine konkret einzeln gebuchte Aktivität aufgrund einer vom Nutzer nicht zu vertretenden Störung vollständig nicht durchgeführt werden kann, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2.6 Teilnahmevoraussetzungen und persönliche Eignung

Nutzer dürfen an Aktivitäten nur teilnehmen, wenn sie die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und durch ihren körperlichen oder geistigen Zustand keine erkennbare Gefahr für sich selbst oder andere Personen entsteht.

Personen, die erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen oder deren sichere Teilnahme aus anderen Gründen nicht gewährleistet erscheint, können von einzelnen Aktivitäten oder vollständig von der Nutzung ausgeschlossen werden.

Beruht der Ausschluss auf Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Nutzers, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung.

Die Entscheidung über einen Ausschluss aus Sicherheitsgründen trifft das zuständige Personal nach pflichtgemäßem Ermessen.

2.7 Gruppenbuchungen

Bei Gruppenbuchungen ist der buchende Kunde bzw. die für die Gruppe auftretende Person verpflichtet, den übrigen Teilnehmern alle für die Buchung wesentlichen Informationen, insbesondere Sicherheits-, Alters-, Teilnahme-, Stornierungs- und Nutzungsbedingungen, rechtzeitig mitzuteilen.

Die buchende Person ist nicht berechtigt, anderen Teilnehmern weitergehende Leistungszusagen im Namen des Alma Parks zu erteilen.


3. Pflichten der Nutzer

3.1 Umgang mit Zugangsdaten und Mitgliedskarten

Nutzer sind verpflichtet, Mitgliedskarten, Zugangsdaten, Passwörter und vergleichbare Berechtigungen sorgfältig aufzubewahren.

Ein Verlust oder Missbrauch ist dem Alma Park unverzüglich mitzuteilen.

3.2 Ersatz von Mitgliedskarten

Für die Erstausstellung sowie für eine aufgrund eines vom Nutzer zu vertretenden Verlusts oder einer Beschädigung erforderliche Neuausstellung einer Mitgliedskarte kann eine Aktivierungs- bzw. Ersatzgebühr gemäß der bei Vertragsschluss vereinbarten Preisliste berechnet werden.

3.3 Weitergabe von Mitgliedskarten und Zugangsdaten

Mitgliedschaften, personalisierte Tickets, Zugangsdaten und sonstige ausdrücklich personenbezogene Nutzungsberechtigungen sind nicht übertragbar.

Sie dürfen ausschließlich durch die jeweils berechtigte Person genutzt werden.

Bei schuldhafter missbräuchlicher Weitergabe oder Verwendung ist der Alma Park berechtigt, den daraus entstandenen Schaden geltend zu machen und die betreffende Nutzungsberechtigung zu sperren.

Soweit hierfür eine Schadenspauschale vereinbart wurde, bleibt dem Nutzer der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Dem Alma Park bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

3.4 Änderung von Kundendaten

Nutzer sind verpflichtet, vertragsrelevante Änderungen ihrer Daten, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Zahlungsdaten, unverzüglich mitzuteilen, soweit diese für die Durchführung des Vertrags erforderlich sind.

Kosten, die dem Alma Park infolge einer vom Nutzer schuldhaft unterlassenen oder verspäteten Mitteilung entstehen, können dem Nutzer in tatsächlich entstandener Höhe berechnet werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzhinweise des Alma Parks.

3.5 Nutzung der Spinde

Vom Alma Park zur Verfügung gestellte Spinde dürfen grundsätzlich nur während des jeweiligen Aufenthalts genutzt werden.

Nach Ende des Betriebstages oder bei einer Nutzung über den zulässigen Zeitraum hinaus ist der Alma Park berechtigt, Spinde zu öffnen und zu leeren.

Zurückgelassene Gegenstände werden als Fundsachen behandelt.

Die Bereitstellung eines Spindes begründet keinen Verwahrungsvertrag, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3.6 Nutzung der Kundenparkplätze

Kundenparkplätze dürfen grundsätzlich nur im Zusammenhang mit einem Aufenthalt bzw. einer berechtigten Nutzung des Alma Parks verwendet werden.

Der Alma Park ist berechtigt, unberechtigt oder entgegen ausgeschilderten Bedingungen abgestellte Fahrzeuge im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kostenpflichtig entfernen zu lassen.

Das Abstellen eines Fahrzeugs begründet keinen Bewachungs- oder Verwahrungsvertrag.

3.7 Marketing, Werbung

Jedem Nutzer ist bekannt, dass der Alma Park auch über elektronische Medien Werbung und Marketing durchführt. Bereits mit der Teilnahme an Einrichtungen erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass in diesem Zusammenhang fotografische und Video Aufnahmen von seiner Person erstellt und zu Werbezwecken verwendet werden. Eine Ablehnung derartiger Aufnahmen hat der Nutzer bereits vor der Nutzung der Einrichtung und ausdrücklich dem Alma Park mitzuteilen

3.8 Beschädigungen und Verunreinigungen

Die Einrichtungen, Ausrüstungsgegenstände und sonstigen Gegenstände des Alma Parks sind pfleglich und ausschließlich bestimmungsgemäß zu benutzen.

Für schuldhaft verursachte Beschädigungen oder außergewöhnliche Verunreinigungen haftet der Verursacher nach den gesetzlichen Vorschriften.

Der Alma Park ist berechtigt, erforderliche Reparatur-, Ersatz-, Reinigungs- und sonstige Folgekosten geltend zu machen.


4. Preise, Zahlung und Zahlungsverzug

4.1 Eintritts- und Buchungspreise

Der vereinbarte Eintritts- oder Buchungspreis ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, mit Vertragsschluss fällig.

Der Alma Park kann für bestimmte Leistungen Anzahlungen, Vorauszahlungen oder vollständige Vorkasse verlangen.

Die Teilnahme oder der Zutritt kann bis zur vollständigen Bezahlung verweigert werden.

4.2 Mitgliedsbeiträge

Mitgliedsbeiträge sind monatlich im Voraus zu entrichten, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat sowie vereinbarte Aktivierungsgebühren werden mit Vertragsbeginn fällig.

4.3 Preise und Preisanpassungen

Der Alma Park ist berechtigt, Preise, Tarife, Zusatzleistungen, Pakete, Rabatte und Angebotsstrukturen für zukünftige Buchungen jederzeit zu ändern.

Für bereits verbindlich abgeschlossene Einzelbuchungen gilt grundsätzlich der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis.

Bei Dauerschuldverhältnissen und Mitgliedschaften kann der Alma Park Beiträge für die Zukunft anpassen, wenn sich nach Vertragsschluss die für die Preisbildung maßgeblichen Gesamtkosten verändern.

Hierzu zählen insbesondere Personal-, Energie-, Miet-, Betriebs-, Versicherungs-, Wartungs-, Reparatur-, Lizenz-, IT-, Steuer- und Abgabenkosten.

Eine Anpassung darf nur entsprechend der Veränderung der für die Leistung maßgeblichen Gesamtkosten erfolgen. Kostensenkungen sind bei der Berechnung ebenfalls zu berücksichtigen.

Der Alma Park informiert den Nutzer rechtzeitig vor dem Wirksamwerden einer entsprechenden Preisänderung.

Zwingende gesetzliche Rechte des Nutzers bleiben unberührt.

4.4 Änderung der Umsatzsteuer und gesetzlicher Abgaben

Ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer oder werden vergleichbare zwingende öffentliche Abgaben eingeführt oder verändert, ist der Alma Park berechtigt, vereinbarte Entgelte im gesetzlich zulässigen Umfang entsprechend anzupassen.

4.5 Rückbuchungen

Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass ein für Lastschriften angegebenes Konto zum Zeitpunkt des Einzugs ausreichend gedeckt ist und die angegebenen Zahlungsdaten korrekt sind.

Entstehen aufgrund einer vom Nutzer zu vertretenden Rücklastschrift oder fehlgeschlagenen Zahlung zusätzliche Kosten, kann der Alma Park dem Nutzer die tatsächlich entstandenen und erforderlichen Kosten berechnen.

4.6 Zusatzleistungen

Im Eintritts-, Mitglieds- oder Buchungspreis sind ausschließlich die Leistungen enthalten, die in der jeweiligen Produktbeschreibung ausdrücklich aufgeführt sind.

Zusätzliche Produkte, Verbrauchsmaterialien, Upgrades, Speisen, Getränke, Ausrüstungsgegenstände oder sonstige Zusatzleistungen können gesondert berechnet werden.

4.7 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Der Alma Park ist insbesondere berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und die erforderlichen Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung geltend zu machen.

Befindet sich ein Mitglied mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, kann dies einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen.

Bis zur Begleichung fälliger Forderungen kann der Alma Park im gesetzlich zulässigen Umfang weitere Leistungen verweigern oder Mitgliedschaften bzw. Zugangsberechtigungen sperren.

4.8 Streitbeilegungsverfahren

Die Alma-Park GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.

Gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten nach Entstehung einer konkreten Verbraucherstreitigkeit bleiben unberührt.

4.9 Gutscheine und Aktionsgutscheine

Für entgeltlich erworbene Gutscheine gelten die beim Kauf angegebenen Bedingungen sowie die gesetzlichen Verjährungsregelungen.

Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen, soweit kein gesetzlicher Anspruch hierauf besteht.

Aktions-, Rabatt- und kostenlos ausgegebene Gutscheine können zeitlich, auf bestimmte Produkte, Termine, Personengruppen oder Mindestbuchungswerte beschränkt werden.

Aktionsgutscheine können nach Ablauf des angegebenen Aktionszeitraums ersatzlos ihre Gültigkeit verlieren, soweit dies bei Ausgabe transparent mitgeteilt wurde.

Eine Kombination mehrerer Gutscheine, Rabattcodes oder Aktionen ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vorgesehen ist.


5. Mitgliedschaften

5.1 Vertragslaufzeit und Kündigung

Soweit nicht ausdrücklich eine andere Laufzeit vereinbart wurde, haben Mitgliedsverträge zunächst eine Laufzeit von zwölf Monaten.

Die Kündigungsfrist zum Ende der anfänglichen Vertragslaufzeit beträgt einen Monat.

Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit.

Der auf unbestimmte Zeit verlängerte Vertrag kann anschließend jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Kündigungen können in Textform erklärt werden.

Soweit der Alma Park gesetzlich verpflichtet ist, für online abschließbare Dauerschuldverhältnisse eine elektronische Kündigungsmöglichkeit bereitzustellen, kann die Kündigung zusätzlich über diese Funktion erfolgen.

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5.2 Außerordentliche Kündigung

Beide Vertragsparteien können den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist kündigen.

Ein wichtiger Grund für den Alma Park kann insbesondere vorliegen bei:

  • erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen Sicherheitsregeln oder die Hausordnung,

  • vorsätzlicher Beschädigung von Einrichtungen,

  • tätlichen Angriffen, Bedrohungen oder erheblichen Beleidigungen gegenüber Mitarbeitern oder anderen Gästen,

  • missbräuchlicher Weitergabe personalisierter Zugangsberechtigungen,

  • erheblichen Zahlungsrückständen oder

  • sonstigem Verhalten, aufgrund dessen dem Alma Park die Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann.

Gesetzlich erforderliche Abmahnungen oder Fristsetzungen bleiben unberührt.


6. Haftung des Alma Parks

6.1 Allgemeine Haftung

Der Alma Park haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Alma Parks, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Der Alma Park haftet ebenfalls unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Alma Parks, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Alma Parks auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung des Alma Parks für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Alma Parks.

Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

6.2 Aktivitätstypische Risiken

Die Nutzung sportlicher und freizeitbezogener Aktivitäten kann mit aktivitätstypischen Risiken verbunden sein.

Für Schäden, die ausschließlich auf der Verwirklichung eines solchen allgemeinen oder aktivitätstypischen Risikos beruhen und nicht auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Alma Parks, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Alma Park nicht.

Die Nutzer sind verpflichtet, die Sicherheitshinweise, Einweisungen und Anweisungen des Personals einzuhalten und die bereitgestellte oder vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung ordnungsgemäß zu verwenden.

6.3 Persönliche Gegenstände

Der Alma Park übernimmt grundsätzlich keine Verwahrungspflicht für Kleidung, Mobiltelefone, Bargeld, Schmuck, Wertgegenstände oder sonstiges persönliches Eigentum der Nutzer.

Dies gilt auch bei Nutzung von Garderoben, Ablageflächen oder Spinden, sofern nicht ausdrücklich ein gesonderter Verwahrungsvertrag geschlossen wurde.

Die Haftung des Alma Parks richtet sich auch in diesen Fällen nach den Regelungen dieses Abschnitts.

6.4 Schäden zwischen Nutzern

Für Schäden, die ein Nutzer einem anderen Nutzer verursacht, haftet der Alma Park nicht, sofern dem Alma Park keine eigene schuldhafte Pflichtverletzung zur Last fällt.


7. Verhalten auf dem Gelände

7.1 Alkohol, Drogen und gefährdendes Verhalten

Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.

Der Konsum oder Besitz illegaler Drogen und sonstiger verbotener berauschender Mittel ist auf dem Gelände des Alma Parks untersagt.

Der Konsum alkoholischer Getränke ist nur in den hierfür vorgesehenen Bereichen und im vom Alma Park zugelassenen Umfang gestattet.

Die Teilnahme an Aktivitäten unter einer Beeinträchtigung, durch die die sichere Nutzung nicht mehr gewährleistet ist, ist untersagt.

Der Alma Park kann Personen bei einem entsprechenden Verdacht von Aktivitäten ausschließen oder des Geländes verweisen.

Das Mitbringen von Waffen oder sonstigen Gegenständen, die nach Art oder Verwendung geeignet sind, Personen zu gefährden, ist untersagt, soweit diese nicht ausdrücklich Bestandteil einer vom Alma Park angebotenen und beaufsichtigten Aktivität sind.

Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen ist der Alma Park berechtigt, den Nutzer von der weiteren Nutzung auszuschließen, ein Hausverbot auszusprechen und bestehende Vertragsverhältnisse im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen außerordentlich zu kündigen.

Beruht der Ausschluss auf einem schuldhaften Verhalten des Nutzers, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte.

Weitergehende Schadensersatzansprüche des Alma Parks bleiben unberührt.

7.2 Tiere und Assistenzhunde

Das Mitbringen von Tieren in Gebäude, Hallen und Aktivitätsbereiche des Alma Parks ist grundsätzlich nicht gestattet.

Gesetzliche Zutrittsrechte für anerkannte Assistenzhunde bleiben unberührt.

Der Zutritt zu einzelnen sicherheitskritischen Aktivitätsbereichen kann beschränkt werden, soweit dies zum Schutz von Menschen oder Tieren erforderlich und gesetzlich zulässig ist.

7.3 Verhalten gegenüber Mitarbeitern und anderen Gästen

Nutzer haben sich so zu verhalten, dass Mitarbeiter, andere Gäste und sonstige Personen weder gefährdet noch unzumutbar beeinträchtigt werden.

Insbesondere körperliche Angriffe, Bedrohungen, erhebliche Beleidigungen, vorsätzliche Behinderungen des Betriebs, Manipulationen an technischen Anlagen oder wiederholte Missachtung von Sicherheitsanweisungen können zum sofortigen Ausschluss von der Nutzung und zum Hausverbot führen.

Bei einem vom Nutzer zu vertretenden Ausschluss besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung.


8. Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen der AGB

Der Alma Park ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für zukünftige Verträge zu ändern.

Für bereits bestehende Dauerschuldverhältnisse können Änderungen vorgenommen werden, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und das bei Vertragsschluss bestehende Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht unangemessen zum Nachteil des Nutzers verändert wird.

Ein sachlicher Grund kann insbesondere aufgrund von Änderungen der Gesetzeslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, behördlicher Anforderungen, technischer Abläufe, Buchungs-, Sicherheits- oder Zahlungssysteme oder vergleichbarer betrieblicher Veränderungen vorliegen.

Soweit für eine Änderung die Zustimmung des Kunden gesetzlich erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

8.2 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung

Der Nutzer kann gegen Forderungen des Alma Parks mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.

Zwingende gesetzliche Aufrechnungsrechte bleiben unberührt.

Zurückbehaltungsrechte können nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden, soweit gesetzlich zulässig.

Die Abtretung nicht auf Geld gerichteter Ansprüche des Nutzers bedarf der vorherigen Zustimmung des Alma Parks, soweit der Alma Park ein berechtigtes Interesse an dem Abtretungsausschluss hat und berechtigte Interessen des Nutzers an der Abtretung nicht überwiegen.

Die Abtretung auf Geld gerichteter Ansprüche bleibt im gesetzlich vorgesehenen Umfang zulässig.

8.3 Personenbezeichnungen

Sämtliche Personenbezeichnungen in diesen AGB gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Die Verwendung einer bestimmten Sprachform dient ausschließlich der besseren Lesbarkeit.

8.4 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Bestimmungen des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Erfüllungsort für Leistungen aus Vertragsverhältnissen mit Unternehmern ist der Sitz der Alma-Park GmbH.

Gerichtsstand ist der Sitz der Alma-Park GmbH, soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Dasselbe gilt, soweit gesetzlich zulässig, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Die Befugnis des Alma Parks, ein zuständiges Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt unberührt.

Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.

8.5 Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Entsprechendes gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken.


Alma-Park GmbH
Almastraße 39
45886 Gelsenkirchen

Stand der AGB: 17.08.2026

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aufgrund einer Sonderveranstaltung bleibt der Alma Park heute leider für den regulären Besucherverkehr geschlossen. Wir bitten um euer Verständnis und freuen uns, euch ab morgen wieder wie gewohnt begrüßen zu dürfen.

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